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Aktuell:

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Seit 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Das Gesetz verpflichtet Plattformen, die deutschen Finanzbehörden über Transaktionen zu informieren, wenn 30 Transaktionen oder Einnahmen von 2.000,00 EUR p.a. auf einer Plattform überschritten werden. Dazu gehört die "zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen" gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 PStTG also auch die Vermietung von Wohnraum über Plattformen wie Airbnb. Die Meldung erfolgt zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern, erstmalig zum 31. Januar 2024.